
GB Yachteigner müssen nach dem Brexit "jederzeit" Umsatzsteuerdokumente mit sich führen
Eine aktuelle HMRC-Mitteilung – Notice 8: sailing your pleasure craft to and from the UK – fordert Bootseigner auf, „jederzeit einen Nachweis über den Mehrwertsteuerstatus mitzuführen.“ Der Grund dafür ist, dass Eigentümer nach dem Brexit „von Zollbeamten aufgefordert werden können, einen Nachweis über den Mehrwertsteuerstatus des Schiffes in Großbritannien zu erbringen.“
Der von der HMRC vorgeschlagene Nachweis umfasst eine Originalrechnung oder Quittung, die zeigt, dass die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Kaufs gezahlt wurde. Wenn ein Eigentümer das Boot selbst gebaut hat, muss er Rechnungen für die beim Bau verwendeten Materialien vorlegen.
Das HMRC weist darauf hin, dass ein Registrierungsdokument allein nicht den UK-Mehrwertsteuerstatus des Bootes beweist, da es in Großbritannien keine Verbindung zwischen der Registrierung des Bootes und der Zahlung der Mehrwertsteuer gibt.
Die HMRC-Mitteilung fährt mit Ratschlägen zum Kauf von Booten nach dem Brexit fort.
Wenn Sie ein gebrauchtes Sportboot von einem Unternehmen kaufen, das in Großbritannien für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist, sollten Sie sicherstellen, dass die Rechnung die Mehrwertsteuer, die das Unternehmen Ihnen für die Lieferung des Sportbootes in Rechnung gestellt hat, separat ausweist“, so das HMRC. Wenn Sie von einem Unternehmen kaufen, das keine Mehrwertsteuer auf die Transaktion erhebt, oder von einer Privatperson im Vereinigten Königreich, und der Verkäufer angibt, dass zuvor britische Mehrwertsteuer auf das Wasserfahrzeug gezahlt wurde, sollten Sie vom Verkäufer einen Nachweis erhalten, dass die Mehrwertsteuer zuvor ausgewiesen wurde.
Der Hinweis behandelt auch die Zollanforderungen für Freizeitbesitzer, die mit ihren Booten nach oder aus Großbritannien reisen.
Sie beantwortet Fragen über das Führen der „Q“-Flagge, die Benachrichtigung der National Yachtline und welche Waren deklariert werden müssen, einschließlich verbotener und eingeschränkter „Lebensmittel“.